Bekanntmachung der Ortsgemeinde VolkesfeldBebauungsplanverfahren „Am Riethel“
Erneuter Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 13 b BauGB aufgrund des Auslaufens des § 13 b BauGB in alter Fassung
Am 28.11.2019 hat der Gemeinderat Volkesfeld den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Am Riethel“ im Verfahren gem. § 13 b BauGB gefasst. Die Anwendung des § 13 b BauGB war ursprünglich bis zum 31.12.2021 befristet.
Inzwischen erfolgte eine Novellierung des BauGB. Hierbei wurde die Möglichkeit der Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren (§ 13 b BauGB) wiedereingeführt.
Da das Verfahren nach § 13 b BauGB nicht bis zum 31.12.2021 abgeschlossen werden konnte, hat der Gemeinderat am 08.12.2022 einen Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 b BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Art. 11 des Gesetzes vom 8. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1726) geändert worden ist, gefasst.
Gleichzeitig wurde der Aufstellungsbeschluss vom 28.11.2019 aufgehoben und durch diesen erneuten Beschluss ersetzt.
Des Weiteren hat der Gemeinderat beschlossen, die im bisherigen Verfahren erfolgten Verfahrensschritte und gewonnenen Erkenntnisse für das weitere Verfahren anzuerkennen und zu berücksichtigen.
Als nächste Schritte im Verfahren erfolgen dann zu gegebener Zeit das förmliche Auslegungsverfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB.
Diese Bekanntmachung erfolgt unter Hinweis auf § 2 Abs. 1 BauGB.
Der Geltungsbereich der Planung (gem. Aufstellungsbeschluss) ist im nachfolgend beigefügten unmaßstäblichen Lageplan dargestellt.
Volkesfeld, den 09.12.2022
gezeichnet
- Siegel -
Rudolf Wingender
Ortsbürgermeister