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Bebauungsplanverfahren „In der Lehmkaul“, 2. Änderung-1
Bekanntmachung der Ortsgemeinde Rieden
Bebauungsplanverfahren „In der Lehmkaul“, 2. Änderung
Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Rieden hat bereits in seiner öffentlichen Sitzung am 22.03.2021 den Aufstellungsbeschluss gefasst.
Weiterhin wurde beschlossen, die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB einzuleiten.Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand in der Zeit vom 17.03.2022 bis 04.04.2022 statt. Es sind keine Stellungnahmen eingegangen.
In der Sitzung am 18.07.2022 wurde der Entwurf des Bebauungsplanes gebilligt. Weiterhin wurde in dieser Sitzung die Einleitung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplanentwurfes beschlossen.
Der Geltungsbereich der Planung ergibt sich aus der Planurkunde selbst und ist im nachfolgenden, unmaßstäblichen Lageplan dargestellt.
Der rechtsverbindliche Bebauungsplan setzt die zur Änderung anstehende Parzelle bisher als private Grünfläche fest. Tatsächlich dient die Parzelle dem Eigentümer als private Garten- und Freifläche i.V.m. der in seinem Eigentum stehenden, bereits mit einem Einzelhaus bebauten Parzelle Nr. 135. Im Rahmen der Nachverdichtung wird nunmehr eine bauliche Nutzung dieser Parzelle angestrebt.
Die bisher als Grünfläche festgesetzte Parzelle liegt im bebauten Siedlungszusammenhang und weist grundsätzlich den Charakter einer klassischen Baulücke auf. Hinsichtlich ihrer Größe und Breite ist die Parzelle für eine eigenständige Bebauung, unter Wahrung nachbarschützender Vorschriften wie etwa die Abstandsflächenregelung der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz, geeignet.
Die Planungsabsicht entspricht einer Maßnahme der Innenentwicklung.
Das Verfahren wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt. Die Voraussetzungen sind gegeben.
Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend.
Erhebliche Umweltauswirkungen sind nicht erkennbar.
Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, ein Umweltbericht gem. § 2a BauGB, die Angaben welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind (gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB) sowie die zusammenfassende Erklärung nach § 6a Abs. 2 BauGB und § 10a Abs. 1 BauGB wird in diesem Verfahren nicht durchgeführt bzw. ist nicht notwendig (s. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB).
Der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung, daneben die Begründung liegt in der Zeit vom 17.10.2022 bis einschließlich 17.11.2022
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Mendig, Marktplatz 3, 56743 Mendig (Zimmer 60), während den Dienststunden:
- montags bis freitags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und
- montags, dienstags und donnerstags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr,
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Ab dem 17.10.2022 kann man sich zu den genannten Zeiten, an der o.g. Stelle, über die Planung informieren.
Zusätzlich sind die Unterlagen ab dem 17.10.2022 online abrufbar unter:
Ebenso können die Unterlagen über das zentrale Internetportal des Landes www.geoportal.rlp.de eingesehen werden.
Während des o.g. Zeitraumes können Stellungnahmen schriftlich, mündlich, zur Niederschrift oder in sonstiger geeigneter Form (z.B. Fax oder E-Mail) bei der o.g. Stelle vorgebracht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 6 BauGB.
Rieden, 29.09.2022
gezeichnet - Siegel -
Andreas Doll
Ortsbürgermeister