- Aktuelles
- Rathaus & Bürgerservice
- Familie & Soziales
- Wirtschaft & Gewerbe
- Kultur & Tourismus
Haushaltsjahr Rieden 2021
Bekanntmachung
über die Möglichkeit der Einsichtnahme zur Einreichung von Vorschlägen zur Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan der Ortsgemeinde Rieden für das Haushaltsjahr 2021
Der Gemeinderat Rieden wird in einer seiner nächsten Gemeinderatssitzungen über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Ortsgemeinde Rieden für das Haushaltsjahr 2021 beraten und beschließen.
Nach § 97 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) in der jeweils geltenden Fassung wird der Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans und seiner Anlagen zur Einsichtnahme durch die Einwohner der Ortsgemeinde Rieden bis zur Beschlussfassung verfügbar gehalten.
Die Möglichkeit der Einsichtnahme besteht während der Dienststunden montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und montags, dienstags und donnerstags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr bis zum Tage der Beschlussfassung durch den Ortsgemeinderat im Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde Mendig, Marktplatz 3, 56743 Mendig, Zimmer 18 bzw. in der Info-Box vor dem Rathausgebäude.
Im Zeitraum für das Verfügbarhalten können die Einwohner der Ortsgemeinde Rieden innerhalb einer Frist von 14 Tagen Vorschläge einreichen. Die Einreichungsfrist für Vorschläge beginnt am Donnerstag, 04.03.2021, 08.00 Uhr und endet am Mittwoch, 17.03.2021, 16.00 Uhr
Die Vorschläge sind schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeinde Mendig, Fachbereich Finanzen, Marktplatz 3, 56743 Mendig oder per Email unter mittelanmeldung@mendig.de einzureichen.
Rieden, den 01.03.2021
Andreas Doll
Ortsbürgermeister