Unisono kritisieren die Stadt- und Ortsbürgermeister die zwischenzeitlich beschlossenen Neuregelungen. Sie wollen ab dem kommenden Jahr die Verschlechterungen durch das neue Landesfinanzausgleichsgesetz nicht hinnehmen und fordern deutliche Verbesserungen und eine gerechtere Verteilung der Mittel. Der Verwaltungsgerichtshof Rheinland-Pfalz hat bereits 2020 das Landesfinanzausgleichsgesetz erneut für verfassungswidrig erklärt und festgestellt, dass die Finanzausstattung der rheinland-pfälzischen Kommunen durch das Land unzureichend ist. Den Kommunen müssen für ihre kommunale Aufgabenerfüllung aufgabenadäquate Finanzmittel bereitgestellt werden – so der Tenor.
Das Land hat nun reagiert und führt eine komplette Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleiches durch. Mit einer Neufassung des Landesfinanzausgleichsgesetzes wird das bisherige Steuerverbundsystem auf ein bedarfsorientiertes Ausgleichssystem umgestellt. Die kommunalen Spitzenverbände kommen jedoch zum Ergebnis, dass der vom Land hierfür festgelegte Mindestfinanzbedarf zu niedrig angesetzt ist und zusätzlich zur Verfügung gestellte Finanzmittel aus den ohnehin den Kommunen zustehenden Mitteln stammen.
Nivellierungssätze – diesen Begriff wird man in den nächsten Wochen und Monaten häufiger im Zuge der anstehenden Haushaltsberatungen hören. Einfach erklärt: Durch das System des Kommunalen Finanzausgleichs sind die Kommunen praktisch gezwungen, ihre Hebesätze für die Gemeindesteuern zu erhöhen. Und letztere sollen nach dem Willen der rheinland-pfälzischen Landesregierung steigen: Bei der Grundsteuer B um stolze 100 Punkte auf 465 Prozent, für die Grundsteuer A um 45 Punkte auf 345 und bei der Gewerbesteuer um 15 Punkte. In Zeiten steigender Energiekosten führt dies zu einer weiteren finanziellen Belastung für die Bürgerinnen und Bürger. Nicht nur die Grundstücksbesitzer müssen die erhöhte Grundsteuer zahlen, sondern über die Nebenkosten-Abrechnungen auch die Mieterinnen und Mieter. Darüber hinaus ist in den Folgejahren bedingt durch die Grundsteuerreform und Anpassung der Einheitswerte mit weiter steigenden Grundsteuern zu rechnen.
Scharfe Kritik gibt es daher jetzt aus dem Reigen der Bürgermeisterkollegen und Beigeordneten. Aus Mainz heißt es, dass Städte, Kreise und Gemeinden 275 Millionen Euro mehr vom Land als im Jahr 2022 erhalten. Das hört sich zunächst gut an, doch bei genauer Betrachtung ist dies Augenwischerei. Verschwiegen wird nämlich, dass die Großsumme in Höhe von 170 Millionen Euro die sogenannten finanzstarken Kommunen aufbringen müssen, denen genau diese Summe abgezogen wird. Auf Grundlage des Urteils stellt das Land ferner lediglich ca. 195 Mio. Euro Schlüsselzuweisungen mehr für ca. 800 Kommunen in den Landeshaushalt ein. Davon kommen alleine 143 Millionen aufgrund der Gewerbesteuermehreinnahmen von Biontech, also der Stadt Mainz, dem Landkreis Mainz-Bingen und dem Landkreis Birkenfeld. Es ist also minimal, was das Land beisteuert, befinden die Teilnehmer der Klausurtagung. Hier wird also Kommunen das Geld entzogen, um andere Kommunen zu unterstützen, statt Landesgelder in auskömmlicher Höhe bereit zu stellen.
Enttäuscht ist man daher in allen Teilen der Verbandsgemeinde Mendig, nachdem die Auswirkungen des komplizierten Regelwerkes ausgerechnet wurden. Unter dem Strich fehlen insgesamt rd. 1,2 Millionen Euro an reinen Zuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich gegenüber den Plandaten des Jahres 2022. Bei der Verbandsgemeinde wird ein Teilbetrag durch geringere Kreisumlagezahlungen relativiert; letzten Endes fehlen innerhalb der Verbandsgemeinde Mendig immer noch 580.000 EUR gegenüber dem Vorjahr, die die Kommunen bei stetig steigenden Pflichtaufgaben entsprechend finanzieren müssen.
„Die Zahlen belegen damit eindeutig, dass auf der untersten kommunalen Ebene in den künftigen Jahren deutlich weniger Mittel vom Land ankommen werden wie vorher. Der Auftrag des Verfassungsgerichtshofes, die finanzielle Ausstattung der Kommunen zu verbessern, wird damit verfehlt“, lautet die Kritik und zugleich das nüchterne Fazit der Kommunalvertreter.