Achtung: Betrug durch Schockanrufe und falsche Polizisten

Auch in unserem Raum sind Telefonbetrüger aktiv: Betrüger versuchen am Telefon ihre Opfer unter verschiedenen Vorwänden, dazu zu bewegen, Geld und Wertsachen an einen Unbekannten zu übergeben, der sich oft als Polizist oder Behördenmitarbeiter ausgibt. Die Betrüger behaupten, dass Geld oder Wertsachen bei ihren Opfern zuhause oder auf der Bank nicht mehr sicher seien oder von der Polizei auf Spuren untersucht werden müssen.

Da denkt man schnell: „Das kann mir doch nicht passieren“ – Weit gefehlt!

Die Täter sind Profis, sie setzen die Opfer gezielt unter Druck, sodass viele panisch reagieren. Besonders ältere Menschen sind Ziel derartiger Betrugsversuche. Täter benutzen oft eine spezielle Technik für ihren Betrugsanruf - auf der Telefonanzeige erscheint dann eine vorgetäuschte Nummer, beispielsweise die Ortsvorwahl oder sogar die Nummer einer Behörde.

Hier einige Hinweise, um sich zu schützen:

  • Lassen sie sich am Telefon nicht unter Druck setzen – Legen Sie auf, beenden Sie sofort das Telefongespräch und melden Sie den Betrugsversuch der örtlichen Polizei.
  • Machen Sie grundsätzlich am Telefon keine Angaben über Ihre finanziellen Verhältnisse.
  • Seien Sie misstrauisch, wenn jemand am Telefon Geld verlangt – auch wenn die Rufnummer einem bekannt vorkommt. Vergewissern Sie sich durch einen Anruf bei der Polizei.
  • Wählen Sie bei einer telefonischen Rückfrage keine Nummer, die der Anrufer ihnen vorgibt suchen sie zur Sicherheit selbst die richtige Nummer raus. 
  • Übergeben Sie niemals Geld oder Wertsachen an Unbekannte - auch nicht, wenn diese sich als Polizisten ausgeben.
  • Verlangen sie einen Dienstausweis! Doch Vorsicht! An der Haustüre schrecken Täter nicht davor zurück gefälschte Ausweise vorzuzeigen.
  • Lassen Sie unbekannte Personen nicht in Ihre Wohnung.
  • Auch in Ihrer Post kann ein gefälschtes Schreiben mit der Aufforderung eine Geldstrafe auf ein bestimmtes Konto zu überweisen sein.
  • Bei häufigen Telefonbelästigungen: ändern Sie Ihren Telefonbuch-Eintrag wenn Ihr Vorname auf eine ältere Person hindeutet (zum Beispiel vor dem Familiennamen nur das Kürzel des Vornamens angeben).
  • Ziehen Sie eine Vertrauensperson hinzu – auch wenn der Anrufer dies ausdrücklich verbietet.

Mehr Informationen zum Thema erhalten Sie bei der Polizeilichen Beratungsstelle des Polizeipräsidiums Koblenz

Moselring 10/12
56068 Koblenz

Telefon: 02 61 / 103-51152 oder 02 61 / 103-51150 

E-Mail: beratungszentrum.koblenz@polizei.rlp.de