Haben Arztpraxen urlaubsbedingt in der letzten Dezemberwoche geschlossen, ist per Aushang oder auf dem Anrufbeantworter eine Vertretungspraxis in der näheren Umgebung genannt. Diese Vertretungspraxis sollte erste Anlaufstelle für akut erkrankte Menschen sein. Der ÄBD in Rheinland-Pfalz unterstützt zusätzlich, indem die Öffnungszeiten der Ärztlichen Bereitschaftspraxen (ÄBP) erweitert und die Besetzung der diensthabenden Ärztinnen und Ärzte sowie Medizinischen Fachangestellten (MFA) zwischen den Jahren verstärkt werden. Allerdings ist der ÄBD kein Ersatz für die reguläre Versorgung.
116117 rund um die Uhr erreichbar
Unter www.116117.de ist veröffentlicht, welche ÄBP vom 23. bis einschließlich 31. Dezember zu welchen Zeiten geöffnet haben. Die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP) rät, zunächst bei der 116117 anzurufen. Der Patientenservice ist sieben Tage in der Woche rund um die Uhr erreichbar – wie Auswertungen zeigen, generell am besten in der Zeit bis 8 Uhr und wieder ab 14 Uhr. Daher empfiehlt die KV RLP den Patientinnen und Patienten, dies bei den Anrufen zu berücksichtigen. Speziell in der letzten Dezemberwoche ist aufgrund der Feiertage und dem Urlaub vieler Praxen jedoch auch in diesen Zeiträumen mit längeren Wartezeiten bis zur Entgegennahme des Anrufes zu rechnen. Anrufende erhalten durch medizinisch qualifiziertes Personal zunächst eine medizinische Ersteinschätzung der Beschwerden. Danach wird entschieden, ob sie eine niedergelassene Praxis, eine ÄBP oder bei lebensgefährlichen Beschwerden die Notaufnahme eines Krankenhauses aufsuchen sollten. Falls medizinisch notwendig, veranlasst der Patientenservice 116117 auch Hausbesuche.
Die KV RLP informiert auf ihrer Website darüber, in welchen Fällen Patientinnen und Patienten die 116117 anrufen sollten und in welchen Fällen der Rettungsdienst unter der 112 zuständig ist.
Rezepte rechtzeitig vor den Feiertagen ausstellen lassen
Bei bestimmten Anliegen haben es Patientinnen und Patienten auch selbst in der Hand, die ÄBP an den Feiertagen und zwischen den Jahren zu entlasten und damit mögliche Wartezeiten zu verkürzen. Wer beispielsweise chronisch krank ist, Medikamente benötigt und weiß, dass die Praxis zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen hat, kann die Arztpraxis bitten, notwendige Medikamente in ausreichender Menge bereits rechtzeitig vor den Feiertagen zu verordnen. Ist vorauszusehen, dass eine Arbeitsunfähigkeit auch noch zwischen den Jahren besteht, sollte sich die erkrankte Person vorab, wenn möglich, für diesen Zeitraum ebenfalls krankschreiben lassen. Seit dem 7. Dezember ist für in der Praxis bekannte Patientinnen und Patienten mit leichter Symptomatik übrigens wieder eine telefonische Krankschreibung möglich.