Auswechseln der Wasserzähler

Zählertausch spätestens alle sechs Jahre

Die eichrechtlichen Vorschriften des Mess- und Eichgesetzes (MessEG) und der Mess- und Eichverordnung (MessEV) regeln den Austausch von Wasserzählern spätestens alle sechs Jahre. Zur Einhaltung der Vorschriften ist es in diesem Jahr notwendig, den überwiegenden Teil der Wasserzähler in der Ortsgemeinde Thür auszuwechseln. Das teilt der Eigenbetrieb Wasser- und Abwasserwerk der VG Mendig mit.

Der Eigenbetrieb hat die Firma Lorenz GmbH aus Thür beauftragt die erforderlichen Arbeiten in der Zeit vom 22. Juni bis zum 31. Oktober 2023 auszuführen. Die Mitarbeiter können sich entsprechend ausweisen. Darüber hinaus werden weitere betroffene Wasserzähler im übrigen Zuständigkeitsbereich des Wasserwerks ebenfalls ausgewechselt.

Nach der Satzung über die Versorgung mit Wasser und den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Verbandsgemeinde Mendig - Allgemeine Wasserversorgungssatzung – haben der Grundstückseigentümer und die Benutzer die erforderlichen Arbeiten durchführen zu lassen und den Beauftragten des Eigenbetriebes ungehindert Zutritt zur Wasserzählereinrichtung zu gestatten.

Die mit dem Austausch eines Wasserzählers verbundenen Kosten sind mit den Benutzungsgebühren abgegolten. Sollten im Zusammenhang mit dem Austausch zusätzliche Arbeiten am Wasserleitungshausanschluss notwendig sein, so werden diese vom Vertragsunternehmen des Eigenbetriebes durchgeführt. Eine Änderung oder Erneuerung am Hausanschluss, die im Interesse des Anschlussnehmers liegt, kann nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Eigenbetrieb berücksichtigt werden. Die Kosten hierfür gehen dann zu Lasten des Grundstückseigentümers als Anschlussnehmer.

Zudem wird darauf hingewiesen, dass es während des Zählerwechsels am betroffenen Hausanschluss notwendig ist die Wasserversorgung kurzzeitig zu unterbrechen.

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