Balkon-PV-Anlagen: Förderung ab 1. August 2024

Produktion von regenerativem Strom

Ziel ist es, den Einsatz erneuerbarer Energien vor Ort zu steigern und CO₂-Emissionen zu reduzieren. Hierzu stehen 150.000 Euro durch Landesmittel im Rahmen der "KIPKI"-Förderung (Kommunales Investitionsprogramm für Klimaschutz und Innovation) zur Verfügung. Bezuschusst werden Anlagen mit einer maximalen Wechselrichterleistung von bis zu 800 Watt. Pro Haushalt beträgt der Zuschuss 33 Prozent der Anschaffungskosten, maximal jedoch 150 Euro.

Das Zuschussprogramm soll dabei helfen, die Anschaffungskosten zu reduzieren, wodurch der Zugang zu erneuerbaren Energien für alle Haushalte im Landkreis Mayen-Koblenz erleichtert wird. Interessierte im Landkreis können ab dem 1. August 204 die Anträge bequem online unter www.kvmyk.de/balkonkraftwerk-zuschuss einreichen. Hierbei ist zu beachten, dass nur Balkonkraftwerke, die ab dem 1. August erworben und registriert wurden, antragsberechtigt sind. Das Zuschussprogramm läuft vom 1. August 2024 bis zum 31. März 2026, oder bis das Budget aufgebraucht ist.

"Balkonkraftwerke" sind kompakte Photovoltaikanlagen, die einfach an eine Steckdose angeschlossen werden können. Sie ermöglichen es den Nutzern, regenerativen Strom zu produzieren und somit die eigenen Stromkosten zu senken und die Energieunabhängigkeit zuhause zu erhöhen.