Bau des Glasfasernetzes startet Anfang 2025

Übertragungsraten bis zu 1.000 MBit/Sekunde

Das neue Glasfasernetz bietet Übertragungsraten von bis zu 1.000 Megabit pro Sekunde. Der Breitbandausbau dauert voraussichtlich bis Anfang 2026. 

Für die Anbindung an das Glasfasernetz sind zwei Komponenten notwendig: die bauliche Voraussetzung in Form eines Glasfaser-Hausanschlusses und zusätzlich ein Service- beziehungsweise Produktvertrag, um den Anschluss tatsächlich nutzen zu können.

Ortsbürgermeister Andreas Doll betont: „Ich bin sehr froh, dass wir die erforderliche Quote für den Glasfaserausbau erreicht haben und somit mit schnellem Internet versorgt werden. Sicherlich haben wir uns alle einen schnelleren Ausbau gewünscht, aber die Personalkapazitäten im Straßenbau lassen dies leider nicht zu.“

Interessierte in Rieden haben nur für kurze Zeit die Möglichkeit einen Glasfaser-Hausanschluss ohne zusätzliche Ausbaukosten (sonst rund 1.500 Euro) für ihr Gebäude errichten zu lassen. Um diesen zu erhalten, ist es erforderlich, einen Service-Vertrag über ein E.ON Highspeed Produkt abzuschließen und somit den Hausanschluss zu aktivieren. Denn erst mit dem passenden Produkt-Vertrag können Kundinnen und Kunden auch tatsächlich mit Highspeed im Internet surfen.

Unter https://eon-highspeed.com/rieden können Anwohnerinnen, Anwohner sowie Gewerbetreibende über den Verfügbarkeitscheck sofort prüfen, ob ihr Gebäude im Vermarktungsgebiet liegt und ob sie noch von dem Angebot profitieren können.

Zur baulichen Abstimmung benötigt Westconnect die unterschriebene Grundstückseigentümererklärung (GEE) der jeweiligen Eigentümerinnen und Eigentümer. Nur damit könne eine reibungslose terminliche Koordination und bauliche Durchführung garantiert werden, um das Glasfaserkabel auf dem privaten Grundstück zu verlegen.

Auskunft und Beratung

Auskünfte über Produkte und Services gibt es online unter https://eon-highspeed.com/rieden oder unter der Rufnummer: 0 26 32 / 93 20 91. Auf der Internetseite kann direkt ein E.ON Highspeed Produkt gebucht und die Grundstückseigentümererklärung eingereicht werden.