Baustellenbeschilderung beachten

Dem LBM sei bewusst, dass bei Baumaßnahmen, die eine Änderung der Verkehrsführung bis hin zur Vollsperrung mit sich bringen, oftmals ein hohes Maß an Geduld und Verständnis von den Verkehrsteilnehmern und betroffenen Anwohnern abverlangt werde. Dies gelte auch und insbesondere für die eingerichteten Umleitungsstrecken. Ziel sei es aber stets, die verkehrlichen Beeinträchtigungen für alle Betroffenen auf ein Mindestmaß zu reduzieren. „So viel wie nötig - so wenig wie möglich, lautet auch hier die Devise“, unterstreicht Cornely.

Der LBM habe bei all‘ seinen Baumaßnahmen unter anderem die „Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA)“ sowie die technischen Regeln zur Sicherheit von Arbeitsstätten zu beachten. Diese bundesweit geltenden Regelungen tragen sowohl den Belangen der Verkehrssicherheit für die Verkehrsteilnehmer als auch der Arbeitssicherheit des Baustellenpersonals Rechnung.

Ein wesentliches Merkmal, ob eine Vollsperrung erforderlich ist, ist die jeweilige Fahrbahnbreite der vorhandenen Bestandsfahrbahn sowie der für die Arbeiten erforderliche Platzbedarf. In Arbeitsstellen sind gemäß den zuvor genannten Vorschriften und Richtlinien verschiedene Anforderungen an Mindestbreiten einzuhalten. Dabei spielen zum einen die notwendigen Breiten für die Baumaschinen und Arbeitenden und andererseits die benötigte Breite zur Aufrechterhaltung einer verbleibenden Fahrspur eine entscheidende Rolle.

Weitere aktuelle Informationen zum Baustellenmanagement können auf der Homepage des LBM unter dem nachfolgenden Link eingesehen werden:

Baustellenmanagement . Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz (rlp.de)

Sofern die verkehrsrechtlich angeordnete Beschilderung in einer Baustelle vorsätzlich missachtet wird, können Bußgelder verhängt werden. Zudem kommt hinzu, dass das Wegräumen von Absperrungen beziehungsweise auch das widerrechtliche Durchfahren von Baustellen unter Umständen mit zusätzlichem Arbeits- und insbesondere Kostenaufwand verbunden ist, was nicht zuletzt auch dazu führen kann, dass sich die Baumaßnahmen verzögern.