Der Beirat für Migration und Integration wird für fünf Jahre gewählt. Kandidieren können alle Einwohner des Landkreises – vorausgesetzt sie sind mindestens 16 Jahre alt und nicht von der Stimmabgabe ausgeschlossen. Wahlberechtigt sind grundsätzlich alle Einwohner mit ausländischer Staatsangehörigkeit und Staatenlose, wenn sie am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet und zudem seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Mayen-Koblenz haben. Auch Eingebürgerte und Spätaussiedler dürfen an der Wahl teilnehmen.
Bei Fragen zur Einreichung der Wahlvorschläge stehen Interessierten die Mitarbeiter vom Team Wahlen der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz per Mail an wahlen@kvmyk.de oder telefonisch unter 02 61/108-581 zur Verfügung. Alle weiteren Informationen erhalten Interessierte auf der Internetseite der Kreisverwaltung unter: www.kvmyk.de/landkreis/politik/wahlen/wahl-beirat-fuer-migration-und-integration