Elektronischer Aufenthaltstitel

Termine müssen reserviert werden

Die Ausländerbehörde des Landkreises Mayen-Koblenz weist darauf hin, dass in Deutschland wohnhafte Ausländer für Auslandsreisen rechtzeitig einen elektronischen Aufenthaltstitel beantragen müssen. Das gilt ebenfalls, wenn die Gültigkeit des bisherigen Aufenthaltstitels bald abläuft. Die Kreisverwaltung empfiehlt, vier Monate vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis einen Termin zu vereinbaren. Eine Vorsprache ohne Termin ist nicht möglich.

Aufgrund der Ferienzeit komme es bei der Bearbeitung der Anträge aktuell zu längeren Wartezeiten. Die Kreisverwaltung bittet die Antragsteller von Sachstandsanfragen per Telefon oder E-Mail an die Ausländerbehörde abzusehen, da sich die eigentliche Sachbearbeitung durch die Beantwortung der Anfragen noch weiter verzögert.

Terminbuchungen sind auf der Internetseite der Kreisverwaltung unter www.termine-reservieren.de/termine/kvmayen-koblenz/ möglich.

Foto: Kreisverwaltung Mayen-Koblenz