Ermittlung der Bodenrichtwerte 2024

Vereinfachte Einsichtnahme im Internet

Die Bodenrichtwerte können nach vorheriger Terminvereinbarung in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte beim Vermessungs- und Katasteramt Osteifel-Hunsrück, Am Wasserturm 5a in Mayen und in der Hüllstraße 7-9 in Simmern sowie in der Servicestelle im Gebäude der Kreisverwaltung Ahrweiler, Wilhelmstraße 24-30 in Bad Neuenahr-Ahrweiler eingesehen werden. (Telefon: 0 26 51 / 95 82‑0 / E-Mail: vermka-oeh@vermkv.rlp.de / Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 8 bis 15.30 Uhr, Freitag 8 bis 13 Uhr).

Nach § 196 Abs. 3 Satz 2 BauGB können Auskünfte über die Bodenrichtwerte an alle Personen abgegeben werden. Die Auskünfte können mündlich, schriftlich oder durch Abgabe eines Auszuges aus der Bodenrichtwertkarte mit entsprechenden Erläuterungen erteilt werden. Auszüge aus der Bodenrichtwertkarte zum Stichtag 01.01.2024 können erst erteilt werden, wenn die neuen Bodenrichtwerte in den amtlichen Systemen bereitgestellt sind (voraussichtlich ab März 2024). Die Kostenpflicht derartiger Auskünfte richtet sich nach dem Landesgebührengesetz Rheinland-Pfalz und der „Landesverordnung über die Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden und der Gutachterausschüsse (Besonderes Gebührenverzeichnis)“ in den jeweils geltenden Fassungen.

Kostenfrei können die Bodenrichtwerte in vereinfachter Form (Basis-Dienst) voraussichtlich ab März 2024 im Internet unter www.boris.rlp.de eingesehen werden.