Die Maßnahmen seien notwendig, um die Gehölzbestände in einen verkehrssicheren Zustand zu bringen und zu erhalten. Bei den Arbeiten werden die Gehölzbestände „auf den Stock gesetzt“. Dies bedeute, dass etwa alle zehn Jahre die Gehölze in circa 20 Zentimetern Höhe abgeschnitten werden. Das „auf den Stock“ setzen erfolge abschnittsweise. So könnten sich Tiere in die unbearbeiteten Flächen zurückziehen.
Das „auf den Stock setzen“ trage durch Verjüngung zu einem vitalen Heckenbestand bei und helfe den Pflanzen auf Dauer gesund zu bleiben. Zum Schutz der Vogelarten und anderen Tieren im Gehölz erfolgten diese Arbeiten in den Wintermonaten von Anfang Oktober bis Ende Februar.
Zudem werden die privaten Baumbesitzer darauf hingewiesen ihre Gehölzbestände auf die Verkehrssicherheit zu überprüfen und entsprechend zu pflegen, um ihrer Straßenverkehrssicherungspflicht nachzukommen. Diese Pflicht gelte grundsätzlich für die Bäume, die sich im Fallbereich der Straße innerorts sowie außerorts befinden.