Identitätsdiebstahl - Was tun bei Datenmissbrauch?

Ein typischer Beispielfall:

Eine Verbraucherin hat noch nie etwas im Internet bestellt. Nicht einmal eine E-Mail-Adresse besitzt sie. Umso erstaunter ist sie, als ein Inkassounternehmen die Bezahlung mehrerer Online-Bestellungen von ihr verlangt. Die Täter benötigten lediglich den Namen und die Adresse, um Waren zu bestellen, die sie dann beim Zusteller abfingen. Da die Bestellungen auf Rechnung getätigt wurden und die Verbraucherin keine Kenntnis von den Rechnungen hatte, beauftragte der Online-Shop ein Inkassounternehmen damit, die Kaufpreise einzutreiben.

Das Landeskriminalamt und die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz geben Tipps, wie man sich im Falle eines Identitätsdiebstahls verhalten soll:

- Die Hausbank sollte umgehend informiert werden. Die betroffenen Konten sollten sicherheitshalber über den Sperr-Notruf 116 116 gesperrt werden.

- Wer den Verdacht hat, Opfer eines Identitätsdiebstahls geworden zu sein, sollte den Betrugsfall der Polizei melden. Das geht zum Beispiel bei der Internetwache des jeweiligen Bundeslandes und in Rheinland-Pfalz unter https://www.polizei.rlp.de/de/onlinewache/

- Die Passwörter der betroffenen Accounts sollten durch sichere Passwörter ersetzt werden.

- Der Identitätsdiebstahl sollte bei der Schufa und anderen Auskunfteien gemeldet werden.

- Unberechtigte Abbuchungen sollten durch die Bank beziehungsweise das Kreditkarteninstitut zurück gebucht werden.

- Sollten sich anschließend Inkassounternehmen mit Zahlungsaufforderungen melden, kann mit einem Musterbrief (https:/ /www.verbraucherzentrale.de/sites/default/files/2020-09 /Musterbrie f_Identitaetsdiebstahl_0.pdf ) der Verbraucherzentrale der Forderung widersprochen werden.

Weitere Informationen zum Thema sind zu finden unter:

https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/wissen/digitale-welt/datenschutz/welche-folgen-identitaetsdiebstahl-im-internet-haben-kann-17750

http://www.cybersicherheit-rlp.de/

Foto: LKA Rheinland-Pfalz