Karnevalsumzug in Bell am Donnerstag, 8. Februar
Die Aufstellung des Beller Karnevalumzuges erfolgt bis 15.11 Uhr in der Grabenstraße und führt von dort dann über die Nippesstraße, die Wehrer Straße, die Gänsehalsstraße, die St. Florinusstraße, die Hauptstraße, die Wehrer Straße, die Nippesstraße – entgegen der Einbahnstraßenregelung – durch die Hummesgasse zum Gemeindeplatz wo die Auflösung erfolgt.
Rosenmontagszug in Volkesfeld am 12. Februar
Der Rosenmontagszug stellt sich bis 14.11 Uhr in der oberen Kirchstraße auf und führt von dort weiter über die Kirchstraße, die Oberdorfstraße, die Neustraße, die Bergstraße und wieder zurück zur Dorfmitte, wo auch die Auflösung des Zuges erfolgt.
Veilchendienstagszug in Mendig am 13. Februar
Der Mendiger Veilchendienstagszug startet um 14.11 Uhr im oberen Stadtteil. Von der Wasserschöpp führt der närrische Lindwurm über die Oberstraße, die Hauptstraße, die Teichwiese, die Molkereistraße, die Pellenzstraße, über den von-Reth-Platz, die Poststraße, die Bahnstraße, die Blumenstraße, die Dammstraße in die Mühlenstraße. Entgegen der Einbahnstraßenregelung geht es durch die obere Bahnstraße sowie die untere Heidenstockstraße hinauf (Fußgruppen biegen in Höhe des Rathauses nach rechts über den dortigen Brunnenplatz in Richtung Marktplatz ab) über den von-Reth-Platz, die Poststraße in die Jahnstraße, wo die Auflösung des Umzugs erfolgt. Die letzten drei Wagen – darunter auch der Wagen mit dem Prinzen – biegen von der Poststraße auf den, für den normalen Verkehr dann gesperrten Marktplatz ab.
Allgemeine Hinweise:
Es ist darauf zu achten, dass die notwendigen Zufahrten und die Flächen für die Feuerwehr und Rettungsdienste frei sind. Fahrzeuge dürfen nicht – auch nicht vorübergehend – in den Flucht- und Rettungswegen sowie den ausgeschilderten Halteverbots- und Parkverbotszonen abgestellt werden. Die Anwohner werden gebeten ihre Fahrzeuge nicht in den betroffenen Straßen zu parken. Die Zugstrecken müssen freigehalten werden. Für Einschränkungen und Beeinträchtigungen des ruhenden und des laufenden Straßenverkehrs wird – im Sinne der Sicherheit der Zuschauerinnen und Zuschauer sowie der Karnevalisten – um ihr Verständnis gebeten.
Im Rahmen der Umzüge dürfen übrigens keine Flaschen, Kartons oder andere Verpackungsmaterialien auf die Straße geworfen werden. Zudem sind die Verwendung und das Werfen von sogenanntem „Gold Glitter“ und Kunststoff-Konfetti ausdrücklich untersagt.