Komplettsperrung aufgehoben

Nachdem jetzt ein angrenzender Grundstückseigentümer einer temporären, unentgeltlichen Inanspruchnahme seines Grundstücks für den Fahrverkehr zugestimmt hat, liegen die verkehrsrechtlichen Voraussetzungen für eine verbesserte Verkehrssituation in der Obermendiger Fallerstraße vor.

Die neue einspurige Verkehrsführung trägt erheblich dazu bei, einerseits den Verkehrsfluss und die Beeinträchtigungen des Anliegerverkehrs zu erleichtern und andererseits die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.

Im Zuge dieser Veränderungen wurde die Durchfahrtbreite in Höhe der Fallerstraße 10a durch die Inanspruchnahme eines Privatgrundstücks erweitert. Dadurch ist nunmehr eine einspurige Verkehrsführung möglich, die durch eine entsprechende Beschilderung ausgewiesen ist. Um die Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer zu erhöhen, gilt im Bereich der Engstelle eine Höchstgeschwindigkeit von 5 km/h. Für Fußgänger ist zusätzlich ein Behelfsgehweg auf einem markierten, überfahrbaren Schutzstreifen ausgewiesen, um ihnen die größtmögliche Sicherheit zu gewährleisten. Die Müllabfuhr kann ab dem 22. April 2024 wieder, wie vor der Sperrung durchgeführt werden. 

Die vorangegangene Sperrung der Fallerstraße war und ist aufgrund einer bauaufsichtlichen Anordnung der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz erforderlich, um eine einsturzgefährdete Grundstücksmauer zu sichern.