Der Rat der Verbandsgemeinde Mendig hat in seiner Sitzung vom 28. Juni eine dezentrale Lösung für Flüchtlingsunterkünfte an vier Standorten einstimmig auf den Weg gebracht. Zwei kleine Einfamilienhäuser der Stadt Mendig, die entsprechend ertüchtigt werden sollen, sowie kleine Tiny-Haus-Siedlungen in der Jahnstraße/Verbindungsstraße Industriegebiet und gegebenenfalls am Flugplatz sollen entsprechenden Wohnraum bieten und damit die Integrationsbemühungen unterstützen.
Im gesamten Jahr 2023 ist mit einer Zuweisung von 53 Personen zu rechnen, die die Verbandsgemeinde Mendig aufnehmen muss. 32 davon konnten bereits bis zur Jahresmitte in dezentralen Mietwohnen aufgenommen werden, so dass 21 Flüchtlinge in den nächsten sechs Monaten zu erwarten sind.
Für diesen Personenkreis ist es im Moment schwierig bis unmöglich ausreichenden Wohnraum zu beschaffen. Letztlich kann die Kommune nicht über das „Ob“, sondern nur über das „Wie und wo“ der Aufnahme von schutzbedürftigen Personen entscheiden.
Der Verbandsgemeinderat hatte bereits im Rahmen seiner letzten Sitzung im März die Flüchtlingsunterbringung in Tiny-Häusern favorisiert, sofern keine geeigneten Mietwohnungen mehr zur Verfügung stehen. „Statt Turnhallen zu schließen oder Containerstandorte mit einer großen Menschendichte zu erzeugen, sehen wir in der Tiny-Haus-Siedlung die sozial verträglichste und integrativ beste Möglichkeit. Unser Wunsch war und ist die Zuweisung von Familien, da über die Kinder die Integration sehr positiv begünstigt wird“, führte Jörg Lempertz, Bürgermeister VG Mendig, aus.
In der Jahnstraße sollen fünf Tiny-Häuser den erwarteten Bedarf nach Unterkünften vorerst sichern. „Wir wollen und müssen vorbereitet sein, möchten aber auch auf die Anforderungen flexibel reagieren und sie am tatsächlichen Bedarf orientieren“, beschreibt Lempertz die Vorgehensweise, die vom Rat einstimmig mitgetragen wurde. Die Verkleinerung des Projektes in der Jahnstraße – auf fünf von ursprünglich bis zu 30 möglichen Tiny-Häusern – entspreche der Größenordnung, die auch von den Initiatoren eines eingereichten Einwohnerantrags und von einem Anliegervertreter als sozial verträglich empfunden wird.
Ein weiterer Standort am Flugplatz Mendig soll helfen, einen etwaigen weiteren Bedarf abzudecken. Der Flugplatz Mendig sei durch das Projekt zugunsten der von der Flut betroffenen Ahrbewohner bereits bestens erprobt. Den etwas höheren Herausforderungen der Integration müsste an dieser Stelle durch Integrationskonzepte begegnet werden. Dies habe bei den Ahrbewohnern hervorragend funktioniert, erklärte der VG-Bürgermeister und appellierte an die Bürgerinnen und Bürger: „Wir werden diese Herausforderung nur meistern, wenn wir sie nicht gegeneinander, sondern miteinander angehen. Das bisherige gelebte Miteinander aus ehrenamtlichen Kräften der Flüchtlingshilfe, der Einwohnerinnen und Einwohner sowie den Flüchtlingen ist Basis des Erfolges.“
Der vom Verbandsgemeinderat einstimmig verabschiedete Beschluss:
- Der Verbandsgemeinderat hält an der Strategie fest, vorrangig dezentralen Wohnraum für die Unterbringung von Schutzsuchenden anzumieten und bereitzustellen, soweit solcher verfügbar und geeignet ist. Dabei bleibt es auch bei dem primären Willen, sich bei den Zuweisungsstellen insbesondere um die Aufnahme von Familien zu bewerben.
- Der Verbandsgemeinderat bittet die Stadt Mendig, zwei ältere Häuser im Eigentum der Stadt für die Aufnahme von Flüchtlingen zu ertüchtigen. Die Kostenerstattung richtet sich nach den Bestimmungen des Kreises.
- Die Tiny-Haus-Siedlung in der Jahnstraße wird aus sozialpolitischen Gründen verwirklicht, aber entgegen der ursprünglichen Planung von 30 Tiny-Häusern auf maximal fünf Tiny-Häuser reduziert.
- Die Verbandsgemeinde befürwortet, für die Sicherstellung der Unterbringung von Schutzsuchenden den dann gegebenenfalls noch verbleibenden Bedarf durch die Errichtung einer zweiten Tiny-Haus-Siedlung auf dem Flugplatz zu decken.
Der Bürgermeister wird im Benehmen mit den Beigeordneten und Fraktionsvorsitzenden ermächtigt, über alle zur Umsetzung des Gesamtprojekts „Flüchtlingsunterbringung“ erforderlichen Maßnahmen zu entscheiden sowie die dafür notwendigen Aufträge zu vergeben. Dazu zählen insbesondere Auftragsvergaben zur Beschaffung von Unterkünften, Erschließungsmaßnahmen, Abschluss von Miet-/Pachtverträgen, etwaige Verpflichtung sozialer Dienste, Hausmeistertätigkeit.
Ferner bewilligt der Verbandsgemeinderat alle in diesem Zusammenhang gegebenenfalls erforderlichen über-/außerplanmäßigen Ausgaben zur Projektverwirklichung und -umsetzung.
Foto: VG-Verwaltung Mendig/Pauly