Um die Ansiedlung und Neuanstellung von Ärztinnen und Ärzten in der Verbandsgemeinde Mendig fördern, hat der Verbandsgemeinderat einmütig – bei einer Enthaltung – beschlossen Medizinerinnen und Mediziner durch finanzielle Anreize für die Niederlassung, Übernahme und Verstärkung bestehender Praxen in der VG Mendig zu gewinnen. Gefördert werden Ärztinnen und Ärzte, die sich erstmals in der Verbandsgemeinde Mendig niederlassen oder eine bestehende Praxis übernehmen. Die Förderung umfasst Kosten für die erstmalige Einrichtung, den Ausbau oder die Modernisierung von Praxen sowie die Anschaffung medizinischer Geräte. Bereits niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, die Medizinerinnen und Mediziner in ihren Praxen anstellen, können ebenfalls eine finanzielle Unterstützung erhalten.
Die Höhe der Förderung beträgt pro Einzelfall einen festzugelenden Betrag von bis zu 30.000 Euro. Die Antragsteller müssen sich verpflichten, die ärztliche Tätigkeit für mindestens zehn Jahre in der Verbandsgemeinde Mendig auszuüben. Wird die Tätigkeit vor Ablauf dieser Frist beendet, erfolgt eine anteilige Rückzahlung der Förderung. Über die Gewährung der Zuwendung entscheidet der Ältestenrat der Verbandsgemeinde Mendig. „Mit der Einführung der neuen Ärzteförderungsrichtlinie setzen wir ein starkes Zeichen: für eine bessere ärztliche Versorgung, für mehr Lebensqualität und für die langfristige Attraktivität unseres Standorts“, so Jörg Lempertz, Bürgermeister VG Mendig. Mit über 20 Ärzten sei die VG Mendig besser aufgestellt als andre vergleichbare Kommunen. Diese mitentscheidende Stärke gelte es, so Lempertz, bei einem hohen Durchschnittsalter der tätigen Ärzte zu halten und auszubauen.