Reisepass statt Kinderreisepass

Kinderreisepass seit 1. Januar 2024 abgeschafft

Ein Personalausweis genügt für Reisen innerhalb der Europäischen Union, Norwegen, Island, die Schweiz und Liechtenstein sowie für Reisen in die Türkei. Für Reisen in andere Länder ist für das Kind in der Regel ein Reisepass erforderlich. Da sich das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, sich innerhalb kurzer Zeit stark verändern kann, sodass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich ist, ist das Ausweisdokument vorzeitig ungültig. In diesem Fall sollte rechtzeitig vor Reiseantritt ein neuer Personalausweis oder Reisepass für das Kind beantragt werden. 

Vor jeder Reise wird in jedem Fall empfohlen, sich mit entsprechender Vorlaufzeit auf der Seite des Auswärtigen Amtes (www.auswaertigesamt.de) über die Einreisebestimmungen (benötigte Dokumente sowie deren Gültigkeit) und aktuelle Hinweise zu informieren.

Reisepässe und Personalausweise für Personen unter 24 Jahren werden mit einer Laufzeit von sechs Jahren ausgestellt. Für den Antrag auf einen Reisepass oder Personalausweis für ein Kind wird ein biometrisches Passbild benötigt. Wenn das Kind sechs Jahre oder älter ist, werden seine Fingerabdrücke erfasst und ausschließlich im Chip des Ausweisdokuments gespeichert. Somit ist ein persönliches Erscheinen der Kinder ab sechs Jahre erforderlich.

Ausweisdokumente für Kinder sind jetzt nach denselben Normen konzipiert wie Ausweisdokumente für Erwachsene. Dazu gehört die Ausstattung mit einem Chip, wenn Ausweisdokumente mehrere Jahre gültig sein sollen. Der Chip enthält unter anderem elektronische Sicherheitsmerkmale, die leicht zu kontrollieren und sehr schwer zu fälschen sind. Darüber hinaus unterstützt der Chip eine schnelle und sichere Grenzabfertigung beispielsweise an automatischen Grenzkontrollstationen. Aufwändige, manuelle Sichtkontrollen durch das Grenzpersonal können damit verringert oder ganz vermieden werden.

Die Gebühren für einen Personalausweis betragen 22,80 Euro, der Reisepass kann für 37,50 Euro ausgestellt werden.

www.bmi.bund.de