Einige Dinge sollten, so der Eigenbetrieb, deshalb bei der Nutzung von Leitungswasser zur Befüllung eines Pools beachtet werden:
Wie sollte ich einen Pool befüllen?
Grundsätzlich gilt: Trinkwasser ist ein Lebensmittel und sollte sorgsam verwendet werden. Das schließt die Verwendung als Poolwasser nicht aus. Dennoch sollten im Sinne der Ressourcenschonung prüfen, ob die Anschaffung eines Pools wirklich sinnvoll und erforderlich ist. Die Befüllung hat ausschließlich über ihre Hausinstallation zu erfolgen. Wir stellen für die Befüllung auch auf Nachfrage kein Standrohr zur Verfügung. Ein Anruf bei der Feuerwehr sollte ebenfalls unterbleiben – diese darf ausnahmslos nur für den Einsatzfall und nicht für das Privatvergnügen Wasser aus dem öffentlichen Trinkwassernetz entnehmen.
Wann sollte ich einen Pool befüllen?
Zwischen 6.30 und 12.30 Uhr sowie zwischen 16.30 und 22 Uhr wird besonders viel Wasser verbraucht. Zum Beispiel fürs Duschen, Wäsche waschen oder Kochen. Befüllen Sie Ihren Pool deshalb bitte außerhalb dieser Spitzenzeiten, um das Trinkwassernetz nicht zusätzlich zu beanspruchen.
Wohin mit dem Wasser nach der Badesaison?
Besonders bei großen Swimmingpools, deren Wasser über einen längeren Zeitraum genutzt wird, ist die Verwendung von keimtötenden Mitteln wie Chlor, speziellen Bioziden zur Algenvernichtung und Zusätzen für die pH-Wert-Regulierung üblich und in richtiger Dosierung für den Gesundheitsschutz unvermeidlich. Auch Pools mit UV- oder Ozon-Entkeimung kommen nicht gänzlich ohne chemische Zusätze aus. Die eingesetzten Biozide töten nicht nur Pilze, Algen und Bakterien im Badewasser, sondern wirken sich auch negativ auf Bodenlebewesen und Wasserorganismen im heimischen Garten und in Oberflächengewässern aus. Auf eine Versickerung im Garten sollte daher auch aus Gründen des Umweltschutzes abgesehen werden. Schon durch die Nutzung des Pools gelangen chemische Stoffe in das Badewasser, wie zum Beispiel Sonnencreme, Hautpflegemittel und Duschgel-, Shampoo- und Seifenreste. Poolwasser ist damit Abwasser und muss ordnungsgemäß über die öffentliche Schmutzwasserkanalisation entsorgt werden. Ein Nachlass auf die Abwassergebühren kann daher auch auf Nachfrage nicht gewährt werden. Das Frischwasser zum Befüllen des Pools darf somit auch nicht einem vom Abwasserwerk zugelassenen, von Abwassergebühren befreiten, Gartenwasserzähler entnommen werden.
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