Waldbrandgefahr steigt

Folgende Verhaltensregeln mindern das Waldbrandrisiko:

  • Im Wald und in einer Entfernung von 100 Meter zum Waldrand ist es verboten offene Feuer, also auch Grillfeuer anzulegen und brennende oder glimmende Gegenstände wegzuwerfen. In vielen Gebieten gibt es feste Grillplätze. Das Forstamt oder die jeweilige Gemeindeverwaltung informieren, wo diese Stellen zu finden sind. 
  • Im Wald ist Rauchen verboten! Ein kleiner Funke in der trockenen Streu kann bereits einen Waldbrand verursachen. Falls die Waldbrandgefahr sehr hoch ist, kann ich, der Wald, für Besucher gesperrt werden.
  • Campen oder Zelten ist ohne Erlaubnis des Waldbesitzers oder der Waldbesitzerin nicht erlaubt.
  • Was durch ein Gesetz verboten ist, muss nicht nochmals durch eine Beschilderung untersagt werden. Verbotsschilder, die zum Beispiel das Betreten von Forstkulturen oder das Befahren von Feld- und Waldwegen durch Kraftfahrzeuge verbieten, sind eigentlich unnötig.
  • Nur auf ausgewiesenen Parkplätzen parken.
  • Waldwege sind für Rettungskräfte unbedingt freizuhalten.

„Sollten Sie einen Brand entdecken, verständigen Sie die Rettungskräfte unter der Notrufnummer 112. Wenn möglich, geben Sie einen der ausgeschilderten Rettungspunkte an, damit die Einsatzkräfte zielgerichtet anfahren können“, so Christopher Wittig, der für die Feuerwehren zuständige Teilbereichsleiter Sicherheit und Ordnung der VG-Verwaltung Mendig.

 

Der Waldbrandgefahrenindex und weitere Informationen rund um die Vermeidung von Waldbränden gibt es im Internet unter: www.wald.rlp.de

Symbolfoto: Pixabay