Anhand Ihrer Angaben in der „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts“ ermittelt das Finanzamt den Grundsteuerwert und stellt einen „Grundsteuerwertbescheid“ aus. Außerdem berechnet das Finanzamt anhand der gesetzlich festgeschriebenen Steuermesszahl den Grundsteuermessbetrag und stellt einen „Grundsteuermessbescheid“ aus. Beide Bescheide sind die Grundlage für die Festsetzung der Grundsteuer durch die Ortsgemeinden beziehungsweise die Stadt.
Der „Grundsteuermessbescheid“ ergeht zeitgleich an die Gemeinde, in deren Bezirk sich das Grundstück befindet. Es handelt sich somit um ein dreistufiges Verfahren (Grundsteuerwertbescheid – Grundsteuermessbescheid – Grundsteuerbescheid). Auf Grundlage des „Grundsteuermessbescheids“ vom zuständigen Finanzamt wird der Grundsteuerbescheid im Namen der Ortsgemeinde beziehungsweise der Stadt erlassen, aus dem sich die jährlich zu zahlende Grundsteuer ergibt. Die Kommune ist an die Grundsteuermessbescheide des Finanzamtes gebunden.
Welche Möglichkeiten habe ich falls ich mit den ermittelten Daten nicht einverstanden bin?
Falls Zweifel am Grundsteuerwert bestehen, richten sich diese gegen den entsprechenden Bescheid des Finanzamtes; Einwendungen sind somit an das für uns zuständige Finanzamt Mayen zu richten, das den Grundlagenbescheid erlassen hat.
Was bewirkt ein Einspruch beim Finanzamt? Hat er aufschiebende Wirkung?
Die Grundsteuer ist auch zu entrichten, wenn Einspruch gegen die Feststellung des Grundsteuerwerts oder die Festsetzung des Grundsteuermessbetrages beim Finanzamt eingelegt wurde. Der Einspruch wird von der Zahlung nicht tangiert; das heißt die Zahlung ist keine Anerkennung der von Ihnen beanstandeten Grundsteuer-Grundlagen.
Wie erfahre ich von den von den mich betreffenden Hebesätzen der Gemeinden?
Die Hebesätze der Grundsteuer A und B werden von der jeweiligen Kommune bestimmt, in welcher der Grundbesitz gelegen ist. Sie werden in einer Satzung beschlossen, die öffentlich in den Amtlichen Bekanntmachungen bekannt gemacht wird, sowohl im Mitteilungsblatt „Blick Aktuell“ als auch auf der Homepage der VG Mendig (www.mendig.de). Dies wird für alle verbandsgemeindeangehörigen Kommunen der Verbandsgemeinde Mendig in den nächsten Wochen geschehen.
Wann geht mir mein neuer Grundsteuerbescheid zu?
Die Grundsteuerbescheide 2025 und Folgejahre für Grundbesitz im Gebiet der Verbandsgemeinde Mendig werden voraussichtlich Anfang/Mitte Januar 2025 versandt.
Weitere Informationen: Grundsteuerreform . Landesamt für Steuern