Erstimpfungen können alle Bürgerinnen und Bürger ab 12 Jahren (bis 16 Jahren in Begleitung eines Erziehungsberechtigten) erhalten. Zweitimpfungen sind zwischen drei bis sechs Wochen nach der Erstimpfung möglich. Auffrischungsimpfungen bzw. Boosterimpfungen können alle Personen über 18 Jahren erhalten, deren Impfung länger als fünf Monate zurückliegt.
Analog zu den Impfbussen des Landes hat die Kreisverwaltung das „Mobiles Impfteam MYK“ ins Leben gerufen, welches bis auf Weiteres in allen Kommunen des Kreises zum Einsatz kommt, in denen es keine andere stationäre Impfeinrichtung gibt. Die Impfteams werden im Bereich der Verbandsgemeinde Mendig so eingesetzt, dass mehrfach ein zusätzliches Impfangebot gemacht werden kann. Weitere Impftermine für das neue Jahr werden derzeit zwischen der Verbandsgemeindeverwaltung und der Kreisverwaltung abgestimmt und zeitnah veröffentlicht.