Laut Verordnung ist Folgendes geregelt:
Die Besucherzahl von geimpften und genesenen Personen ist nicht begrenzt.
Die Besucherzahl von nicht-geimpften oder nicht-genesenen Personen hängt tagesaktuell von der jeweiligen Warnstufe des Landkreises ab.
Warnstufe 1: Veranstaltungen in geschlossenen Räumen sind mit bis zu 250 Zuschauerinnen und Zuschauern oder Teilnehmerinnen und Teilnehmern, die nicht-immunisierte Personen sind, zulässig.
Warnstufe 2: Bei Erreichen der Warnstufe 2 reduziert sich die Personenzahl auf 100
Warnstufe 3: Bei Erreichen der Warnstufe 3 reduziert sich die Personenzahl auf 50
Es gilt die Maskenpflicht (auch während der Veranstaltung).
Bitte beachten Sie, dass bei Erreichen der Zuschaueranzahl der uns geltenden Warnstufe keine weiteren Personen, die weder genesen noch geimpft an der Veranstaltung teilnehmen dürfen. Allen Betroffenen erstatten wir selbstverständlich den Ticketpreis.
Für den Einlass ist der entsprechende Nachweis (geimpft/genesen) vorzuzeigen sowie für alle anderen gilt die Testpflicht. Hinweis: Der Test darf nicht älter als 24h sein!
Aufgrund der Einlassbeschränkungen haben wir den EINLASS auf 18.00 UHR vorverlegt.