Das bestätigt auch Christopher Wittig, Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Mendig. „Bei Unfällen ist das leider regelmäßig der Fall. Gaffer, die beispielsweise ihr Smartphone zücken, um einen Unfallort zu filmen, gefährden sich, andere Verkehrsteilnehmer und nicht zuletzt unsere Einsatzkräfte vor Ort“, so Wittig. Aus diesem Grund ist die Mendiger Wehr sehr dankbar, dass Sie jetzt eine Sichtblende– finanziert aus dem Feuerwehretat der VG Mendig –erhalten hat, die mit einem Piktogramm darauf hinweist, dass das Filmen an Einsatzstellen verboten ist. „Es ist ein Thema, dass uns unter den Nägeln brennt. Deshalb bin ich froh, dass ein Feuerwehrkamerad für den Sichtschutz ein einfach verständliches, individuelles Design entworfen hat“, erklärt der Wehrführer.
Hintergrund: Gaffer, die Verletzte und verunglückte Fahrzeuge fotografieren oder filmen, müssen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldstrafe rechnen. Es ist dabei egal, ob die Aufnahmen weitergegeben oder veröffentlicht werden. Was zählt, ist allein die Anfertigung, die laut Strafgesetzbuch „die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt“. Ein Gesetz dazu ist 2021 in Kraft getreten. Darauf weist unter anderem der ADAC hin.
Darüber hinaus können Gaffer bereits die Anfahrt der Rettungskräfte an eine Unfallstelle verzögern, denn bei einem Einsatz kann jede Sekunde zählen.