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Stellenangebote
Stellenangebote
- Volkesfeld: Gemeindearbeiter (m/w/d, Teilzeit) im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung, befristet bis zum 30.04.2025
- Thür: Hausmeister/-in für die Grundschule Thür (m/w/d, Teilzeit 18,0 Std./mtl.) im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung, befristet zunächst für Dauer von einem Jahr
- Stadt Mendig: Reinigungs- und Küchenkraft (m/w/d) im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung (538-Euro-Basis, zunächst befristet für ein Jahr)
Hier geht es zur Onlinebewerbung (externer Link)
Datenschutz Bewerbungen - Information nach Artikel 13 DS-GVO
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung:
Verbandsgemeinde Mendig
Fachbereich 1 „Zentrale Aufgaben/Organisation“
Marktplatz 3
56743 MendigZu welchem Zweck werden Ihre Daten verarbeitet?
Sie haben uns Ihre Daten im Rahmen der Stellenausschreibung / des Bewerbungsverfahrens zur Verfügung gestellt. Die Daten werden nur im Rahmen des Bewerbungsverfahrens zur Stellenbesetzung aufgrund von § 20 Landesdatenschutzgesetz bzw. der beamtenrechtlichen Regelungen zum Personalaktenrecht gespeichert und verwendet.
Wie lange werden die Daten gespeichert?
Um das Stellenbesetzungsverfahren ordnungsgemäß durchzuführen, werden die von Ihnen gemachten Angaben in Papierform und elektronisch gespeichert. Nach Abschluss des Verfahrens werden Ihre Daten noch 6 Monate aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist werden die Unterlagen vernichtet oder Ihnen zurückübersandt, sofern aufgrund eines evtl. anhängenden Klageverfahrens keine längere Aufbewahrungsfrist notwendig ist.
Welche Datenschutzrechte haben Sie?
Nach Maßgabe von Art. 15 DS-GVO haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten einschließlich eventueller Empfänger und der geplanten Speicherdauer zu erhalten. Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen gemäß Art. 16 DS-GVO ein Recht auf Berichtigung zu. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DS-GVO).
An welche Stellen können Daten weitergegeben werden?
Auf personenbezogene Daten haben nur die jeweiligen Personalverantwortlichen so- wie der in das Auswahlverfahren einbezogene Fachbereich und, soweit gesetzlich vor- geschrieben, die jeweilige Interessenvertretung, die Gleichstellungsbeauftragte und/o- der die Vertrauensperson schwerbehinderter Menschen Zugriff.
Beschwerderecht
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde,
(Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland- Pfalz, Hintere Bleiche 34, 55116 Mainz, Tel. 06131/2082449, Webseite: http://www.datenschutz.rlp.de), wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezoge- nen Daten rechtswidrig verarbeitet.