Informationen zur Bundestagswahl 2025
Briefwahlunterlagen können erst ab dem 10. Februar versendet werden
Informationen zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025:
- Am 30. Januar wird endgültig über Beschwerden gegen die Zurückweisung oder die Zulassung von Wahlvorschlägen entschieden. Erst dann können die Stimmzettel gedruckt werden.
- Die Wahlbenachrichtigungen für die Wählerinnen und Wähler gehen zwischen dem 28. und dem 30. Januar zu.
- Die Stimmzettel gehen dem Briefwahlbüro in der VG-Verwaltung Mendig erst am Freitag, 7. Februar, zu. Deshalb ist ein Versand der Briefwahlunterlagen vorher nicht möglich.
- Mit dem Versand der Unterlagen kann dann frühestens am 10. Februar, also knapp zwei Wochen vor dem Wahltermin, begonnen werden.
- Damit die Briefwahlrückläufer rechtzeitig im Wahlbüro der VG Mendig eintreffen, sollten Briefwähler nach dem Erhalt der Unterlagen unmittelbar ihr Wahlrecht ausüben und den Wahlbrief zurücksenden. Der Einwurf in den Briefkasten der Deutschen Post sollte in jedem Fall spätestens am Mittwoch, 19. Februar erfolgen.
Wie kann die Briefwahl beantragt werden?
Die Wahlbenachrichtigung geht Ihnen bis Ende Januar zu. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung sind ein Formular und alternativ ein QR-Code zur Beantragung der Briefwahl. Die kann aber auch schriftlich oder mündlich bei der VG-Verwaltung beantragt werden. Der Antrag kann persönlich, formlos per Post oder per E-Mail gestellt werden; ein Antrag per Telefon ist nicht möglich. Der Antrag muss den Familiennamen, den Vorname, das Geburtsdatum und die Anschrift enthalten.
Empfehlung zum Ablauf der Briefwahl
Es wird empfohlen für die Briefwahl den Zugang der automatischen Wahlbenachrichtigung per Post (erfolgt spätestens Ende Januar) abzuwarten. Da die gedruckten Stimmzettel erst ab dem 10. Februar vorliegen können Wahlhandlungen im Wahlbüro der VG-Verwaltung Mendig ebenfalls erst ab diesem Zeitpunkt erfolgen. Das enge Zeitfenster ergibt sich aus der kurzfristigen Terminierung und den Vorgaben der Bundes- und der Landeswahlleitung.
Die Urnenwahl in Ihrem Wahllokal findet am Sonntag, 23. Februar, 8 bis 18
Uhr statt.
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