Jagdangelegenheiten

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Die Jagd hat u. a. zum Ziel:

    • einen artenreichen und gesunden Wildbestand zu erhalten und in einem seinen natürlichen Lebensgrundlagen und den landeskulturellen Gegebenheiten angepassten Verhältnis zu entwickeln,
    • die natürlichen Lebensgrundlagen des Wildes zu sichern und zu verbessern,
    • bedrohte Wildarten zu schützen, ihren Bestand zu sichern und zu mehren,
    • Beeinträchtigungen einer ordnungsgemäßen land-, forst und fischereiwirtschaftlichen Nutzung durch das Wild zu vermeiden,
    • die wild lebenden Tierarten als wesentlichen Bestandteil der biologischen Vielfalt und des Naturhaushaltes in ihrer Vielfalt zu bewahren,
    • eine naturnahe nachhaltige Nutzungsform zu sichern.

    Das Jagdrecht ist die ausschließliche Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen. Mit dem Jagdrecht ist die Pflicht zur Hege verbunden.
     

    Hege beinhaltet alle Maßnahmen, die die Entwicklung und Erhaltung eines den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepassten artenreichen und gesunden Wildbestandes sowie die Pflege und Sicherung seiner natürlichen Lebensgrundlagen zum Ziel haben. Beeinträchtigungen einer ordnungsgemäßen land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung, insbesondere Wildschäden, sollen vermieden werden.

    Jagdausübung ist das Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen und Fangen von Wild. Das Recht zur Aneignung von Wild umfasst auch die ausschließliche Befugnis, krankes oder verendetes Wild, Fallwild und Abwurfstangen sowie die Eier von Federwild sich anzueignen.
     

    Der Abschuss des Wildes ist so zu regeln, dass die berechtigten Ansprüche der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft auf Schutz gegen Wildschäden sowie die Belange des Naturschutzes, der Landschaftspflege und der Bekämpfung von Tierseuchen gewahrt bleiben. Die Abschussregelung soll dazu beitragen, dass ein gesunder Wildbestand aller heimischen Wildarten in angemessener Zahl erhalten bleibt und insbesondere der Schutz von Wildarten gesichert ist, deren Bestand bedroht ist.
     

    Den Erfordernissen des Waldbaus und der Vermeidung von Wildschäden ist der Vorrang vor der zahlenmäßigen Hege einer Wildart zu geben.
     

    Bei der Jagdausübung sind die insbesondere dem Tierschutz dienenden Grundsätze der Weidgerechtigkeit zu beachten.

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Mendig

    Jagdwesen

    Im Bereich der Verbandsgemeinde Mendig bestehen folgende Jagdgenossenschaften:


    Jagdbezirk Bell
    Jagdvorsteher:
    Rolf Schlich
    Grabenstraße 17
    56745 Bell

    Jagdbezirk Niedermendig
    Jagdvorsteher:
    Josef Weiler
    Brauerstraße
    56743 Mendig

    Jagdbezirk Obermendig
    Jagdvorsteher:
    Dennis Berresheim
    Fallerstraße 56
    56743 Mendig

    Jagdbezirk Rieden
    Jagdvorsteher:
    Heinz Buhr
    Kirchstr. 32
    56745 Rieden

    Jagdbezirk Thür
    Jagdvorsteher:
    Olaf Berresheim 
    Breitsteinstr. 20
    56743 Thür

    Jagdtbezirk Volkesfeld
    Jagdvorsteher:
    Christioph Schlich
    Birkenhof
    56745 Volkesfeld

    Ansprechpartner: Kreisverwaltung Mayen-Koblenz als untere Jagdbehörde
    zuständig in jagdlichen Angelegenheiten
    Herr Erlemann Telefon 0261/108-561

    Verbandsgemeindeverwaltung Mendig
    zuständig für die Verwaltung der Genossenschaften Bell, Obermendig
    und Volkesfeld
    Frau Pawlak Telefon 02652/9800-51

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Weitere Informationen finden Sie auf der Seite von Landesforsten Rheinland-Pfalz.


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende