Wohnort - Anmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung
Vollmacht melderechtliche Angelegenheiten
Vollmacht melderechtliche Angelegenheiten (DIN A4)
Termin zu dieser Leistung vereinbaren
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich anmelden.
Sie brauchen sich nicht bei der Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die bisherige Wohnung lag, abmelden.
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde MendigTeaser
Ihren Hauptwohnsitz müssen Sie bei der zuständigen Meldebehörde anmelden.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt.
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Mitzubringen sind:
- Bestätigung des Wohnungsgebers
- Bei deutschen Staatsbürger:innen: Personalausweis oder Reisepass,
- Bei ausländischen Mitbürger:innen: Pass- oder Ausweisdokument
- Bei Minderjährigen: Ausweisdokument und Geburtsurkunde
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.
Rechtsgrundlage
Kurztext
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich anmelden.
Typisierung
2/3Status Bibliothekseintrag
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