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Bauherreninfo
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Für Neubauten, Umbauten oder Nutzungsänderungen eines Gebäudes wird eine Baugenehmigung benötigt. Weiterhin gibt es genehmigungsfreie Vorhaben nach § 62 der Landesbauordnung für Rheinland-Pfalz.
Für Bauanträge kommen verschiedene Verfahren in Frage: Ein Wohnhausvorhaben, das sich im Bereich eines Bebauungsplanes befindet, dessen Festsetzungen entspricht und für das die Erschließung sichergestellt ist, kann im Freistellungsverfahren bei der Verbandsgemeindeverwaltung Mendig durchgeführt werden. Andere Vorhaben, beispielsweise größere gewerbliche Vorhaben, bedürfen der Durchführung eines sogenannten Vollverfahrens. Welches Verfahren konkret anzuwenden ist, ist im Einzelfall zu prüfen.
Die Bauantragsunterlagen einschließlich der Anlagen sind immer 3-fach über die Verbandsgemeindeverwaltung Mendig einzureichen. Die landeseinheitlichen Bauantragsformulare erhalten Sie hier.