Fördermaßnahmen
Dorferneuerung
Zur Förderung der Dorferneuerung in Rheinland-Pfalz gewährt das Land Zuwendungen an direkter Hilfe für eine Fülle von Dorferneuerungsmaßnahmen.
Voraussetzung hierfür ist, dass die Gemeinde, in der das Anwesen liegt, über ein abgestimmtes Dorferneuerungskonzept verfügt. Im Bereich der Verbandsgemeinde Mendig bestehen für die Ortsgemeinden Bell, Rieden, Thür, Volkesfeld sowie für den Stadtteil Obermendig entsprechende Dorferneuerungskonzepte.
So können Eigentümer beispielsweise Fördergelder für den Umbau eines alten Gebäudes erhalten, wenn hierdurch neuer Wohnraum in Ortskernen geschaffen wird.
Besonders Projekte, mit denen Arbeitsplätze im Ort geschaffen bzw. erhalten werden oder der bedarfsgerechten örtlichen Grundversorgung, dem Erhalt oder Neueinrichtung von Einzelhandelsläden, Gemeinbedarfseinrichtungen dienen, können gefördert werden.
Eine Dorferneuerungsmaßnahme ist jedoch nur förderfähig, wenn mindestens 7.669,-- Euro Kosten vorliegen. Dabei wird Wert darauf gelegt, dass der Charakter und das Aussehen des alten Gebäudes erhalten wird, wie z. B. die Form und das Material von Fenstern, Dächern, Verputz, Dachgauben und Haustüren.
Beachte:
Nicht gefördert werden Vorhaben, die ganz oder überwiegend Schönheitsreparaturen darstellen oder der Bauunterhaltung dienen.
Wie kommt man an das Geld?
Dorferneuerungsmittel müssen vom Bauherrn beantragt werden. Hierbei muss beachtet werden, dass man mit der Maßnahme nicht vor Bewilligung der Fördermittel beginnen darf.
Formulare für die Antragstellung gibt es bei der Verbandsgemeindeverwaltung Mendig. Zum Antrag kommen folgende Unterlagen: Lageplan, Foto, Planskizze, Kostenvoranschläge für die einzelnen Arbeiten oder eine Kostenaufstellung vom Architekten. Die Unterlagen werden über die Verbandsgemeindeverwaltung Mendig an die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz eingereicht. Das Referat für Dorferneuerung bei der Kreisverwaltung bearbeitet die Anträge und bewilligt die Fördergelder.
Beratung ist das A und O
Bevor ein Bauherr viel Geld in Pläne und Entwürfe steckt, lohnt es sich zunächst Kontakt zum jeweiligen Dorferneuerungsplaner aufzunehmen. Eine Beratung durch den Dorferneuerungsplaner kann hier bereits in der Planungsphase unterstützen, er kann entsprechende Hinweise zur ortsgerechten Gestaltung und auch zu Fördermöglichkeiten geben. Deshalb sollte der Bauherr im Vorfeld über die Verbandsgemeindeverwaltung Mendig Verbindung mit dem Ortsplaner aufnehmen.