Vaterschaftsanerkennung
Eine Vaterschaftsanerkennung ist immer erforderlich, wenn der Vater des Kindes nicht mit der Mutter verheiratet ist.
Damit die Vaterschaftsanerkennung wirksam werden kann, muss die Mutter dieser Anerkennung zustimmen. Voraussetzung hierfür ist stets die persönliche Anwesenheit beider Elternteile.
Bei minderjährigen oder ausländischen Elternteilen sowie bei noch verheirateten Müttern können weitere Zustimmungserklärungen erforderlich werden.
Die Vaterschaftsanerkennung und die Zustimmungserklärung der Mutter kann bereits vor der Geburt des Kindes beurkundet werden.
Weitere Informationen können Sie direkt beim Standesamt Mendig erfragen.