Veranstaltungsplanung
Sie haben sich dazu entschieden, eine Veranstaltung zu organisieren.
Erfahrungen aus der Vergangenheit haben gezeigt, dass die Fragen und Probleme, welche rund um die Organisation von Festen auftreten, mehr oder weniger dieselben sind.
In Rheinland-Pfalz müssen geplante Veranstaltungen unter freiem Himmel, wenn Szenenflächen und Tribünen im Freien deren Besucherbereich mehr als 1.000 Besucher fasst und ganz oder teilweise aus baulichen Anlagen besteht, schriftlich bei der örtlichen Ordnungsbehörde und rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung angezeigt werden (§ 26 Abs. 1 POG).
Bei Veranstaltungen unter freiem Himmel zwischen 1.000 und 5.000 Besucher entscheidet die örtliche Ordnungsbehörde im Einzelfall, ob ein Sicherheitskonzept notwendig ist.
Grundlegend fordert das Landesgesetz bei größeren Veranstaltungen ab 5.000 Besucher ein Sicherheitskonzept, welches der örtlichen Ordnungsbehörde mit Anzeige der Veranstaltung vor Beginn der Veranstaltung vorliegen muss.