Entleerung von Kläranlagen und Abwassersammelgruben

Entleeren von Kleinkläranlagen und Abwassersammelgruben

Aufgrund des Landeswassergesetzes und der Allgemeinen Entwässerungssatzung der Verbandsgemeinde Mendig ist für die Entleerung von Kleinkläranlagen und Abwassersammelgruben die Verbandsgemeinde Mendig zuständig. Das Vertragsunternehmen des Abwasserwerks, die Firma Schreiber Umweltschutz GmbH aus Neuwied ist beauftragt die Entleerung der Abwasseranlagen zu folgenden Zeiten durchzuführen:

Abfuhrwoche im Kalenderjahr 2024

KW 9          26.02.-01.03.

KW 17        22.04.-26.04.

KW 26        24.06.-28.06.

KW 34        19.08.-23.08.

KW 42        14.10.-18.10.

KW 50        09.12.-13.12.

Die betreffenden Grundstückseigentümer können die Mitarbeiter des Abwasserwerks unter der Telefonnummer 02652 9800-62 erreichen um zu den o.g. Abfuhrwochen eine Entleerung ihrer Abwasseranlage abzustimmen. Das beauftragte Vertragsunternehmen wird sich dann mit dem betreffenden Grundstückseigentümer in Verbindung setzen und einen Termin vereinbaren. Außerhalb der bekanntgegebenen Zeiten ist eine Entleerung nur noch in begründeten, dringenden Fällen nach Absprache mit dem Abwasserwerk möglich. Das Vertragsunternehmen ist grundsätzlich nicht berechtigt Aufträge durch den Grundstückseigentümer anzunehmen.

Die Kleinkläranlagen bzw. Abwassersammelgruben sind zum vereinbarten Termin durch den Grundstückseigentümer zugänglich zu machen. Eine berechtigte Person sollte anwesend sein, die zu entsorgende Schlamm- bzw. Abwassermenge auf dem Lieferschein zu bestätigen. Sollen über die Entleerung hinaus zusätzliche Leistungen durch die Firma Schreiber Umweltschutz GmbH erbracht werden, wie z. B. das Spülen von Abwasserleitungen oder Reinigungsarbeiten an den Abwasseranlagen, so werden diese direkt mit dem Grundstückseigentümer abgerechnet. 

Wasser- und Abwasserwerk
Eigenbetrieb
der Verbandsgemeinde Mendig