Kanalhausanschluss
Der Anschluss eines Grundstücks an die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage (Kanal) und jede Änderung an der Anschlussleitung bedarf der schriftlichen Genehmigung durch das Abwasserwerk.
Weitergehende Informationen zu Regenwasseranlagen für die Nutzung von Niederschlagswasser im Haushalt erhalten Sie auf DVGW Information.