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Gebühren & Beiträge
Gebühren & Beiträge
"Gutes Wasser - Klare Preise"
Die Preis-/Tarifinformationsblätter der teilnehmenden kommunalen Unternehmen können Sie in der untenstehenden tabelle einsehen
Die Verbandsgemeinde Mendig erhebt:
- Wassergebühren nach dem tatsächlichen Frischwasserverbrauch. Rechtsgrundlage hierfür ist das Kommunalabgabengesetz (KAG) i. V. m. der Entgeltsatzung „Wasserversorgung“ vom 01.01.2011.
- Schmutzwassergebühren nach dem tatsächlichen Frischwasserverbrauch. Hierbei werden bereits 10 % des Wasserverbrauchs pauschal in Abzug gebracht. Rechtsgrundlage hierfür ist das Kommunalabgabengesetz (KAG) i. V. m. der Entgeltsatzung „Abwasserbeseitigung“ vom 01.01.2011.
- Wiederkehrende Beiträge für die Wasserversorgung als lfd. Entgelt für die Möglichkeit des Bezuges von Trink-, Brauch- und Betriebswasser. Rechtsgrundlage hierfür ist das Kommunalabgabengesetz (KAG) i. V. m. der Entgeltsatzung „Wasserversorgung“ vom 01.01.2011.
- Wiederkehrende Beiträge für das Niederschlagswasser und das Schmutzwasser als lfd. Entgelt für die Vorhaltung der Abwasserbeseitigungseinrichtung. Rechtsgrundlage hierfür ist das KAG i. V. m. der Entgeltsatzung „Abwasserbeseitigung“ der Verbandsgemeinde Mendig vom 01.01.2011.
- Niederschlagswassergebühr für die tatsächlich bebauten, befestigten und angeschlossenen Grundstücksflächen. Rechtsgrundlage hierfür ist das KAG i. V. m. der Entgeltsatzung „Abwasserbeseitigung“ der Verbandsgemeinde Mendig vom 01.01.2011.
Die Grundstückseigentümer werden entsprechend den Satzungsbestimmungen jährlich zu den o.g. Gebühren und wiederkehrenden Beiträgen veranlagt.
Beitragsmaßstab für die Wasserversorgung und die Schmutzwasserbeseitigung ist gemäß den Entgeltsatzungen die Grundstücksfläche mit Zuschlägen für Vollgeschosse. Für bis zu zwei Vollgeschosse beträgt der Zuschlag einheitlich 30 v. H.. Beitragsmaßstab für den wiederkehrenden Beitrag Niederschlagswasser ist gem. § 6 der Entgeltsatzung die mögliche Abflussfläche, die ermittelt wird, in dem die Grundstücksfläche mit der in der Satzung festgelegten Grundflächenzahl vervielfacht wird. Die Niederschlagswassergebühr richtet sich nach den tatsächlich bebauten, befestigten und angeschlossenen Flächen.
Sollten sich die Eigentumsverhältnisse, Grundstücksgrößen oder die tatsächlich bebauten, befestigten und angeschlossenen Flächen verändert haben oder Sie sind der Meinung, dass Ihr Grundstück nicht der richtigen Grundflächenzahl zugeordnet wurde, bitten wir Sie, uns dieses umgehend mitzuteilen, damit eine Überprüfung erfolgen kann.
Weiterhin bitten wir Sie, uns jeden Eigentumswechsel sowie Adressenänderungen umgehend mitzuteilen.
Um bei Rückfragen und Eingaben Ihre Angelegenheit bearbeiten zu können, bitten wir die Buchungsnummer unbedingt anzugeben.